Unregelmäßige Unterbrechung Ihrer Strom- oder Gasversorgung
Betroffene Energieform(en)
Strom
GasMutmaßlicher Verantwortlicher
Ihr Energieversorger oder Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB)Beispiele
- Ihr VNB wird beauftragt, die Stromversorgung Ihres Nachbarn zu unterbrechen, aber der Techniker unterbricht versehentlich Ihre Versorgung.
- Ihr Versorger leitet ein Verfahren bei Nichtzahlung ein, bei dem der Einbau eines Budgetzählers abgelehnt wird und es daher zu einer Unterbrechung der Versorgung kommt, obwohl Sie nachweislich nicht mit Ihren Zahlungen im Verzug sind.
Höhe der Entschädigung (nicht indexiert)
Pauschale Entschädigung in Höhe von 125 Euro pro Tag, an dem die Versorgung unterbrochen ist, bis zur Wiederherstellung der Versorgung (VNB) oder bis zur Beantragung der Wiederherstellung der Versorgung (Versorger), bis zu einer Obergrenze von 1 875 Euro (15 Tage). Die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung gehen ebenfalls zu Lasten des für die Unterbrechung Verantwortlichen.Was müssen Sie tun, um eine Entschädigung zu erhalten?
Schicken Sie das Entschädigungsantragsformular per Einschreiben an Ihren VNB oder an Ihren Energieversorger, je nachdem, wer der Verantwortliche der Unterbrechung ist. Sollte der anfängliche Empfänger Ihres Antrags der Auffassung sein, dass der andere beteiligte Akteur der potenzielle Verantwortliche der Unterbrechung ist, muss er Sie darüber in Kenntnis setzten, dass Ihr Antrag an den anderen Akteur weitergeleitet wurde, und zwar innerhalb von 30 Tagen ab dem Auftreten der Versorgungsunterbrechung. Ihr VNB oder Ihr Energieversorger bestätigt, dass er für die Unterbrechung der Energieversorgung und deren Dauer verantwortlich ist, und überweist Ihnen die pauschale Entschädigung innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang Ihres Antrags auf Ihr Bankkonto.Was können Sie tun, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreichen Ihres Antrags keine Antwort erhalten oder Ihnen die Entschädigung verweigert wird?
Sie können sichan den regionalen Mediationsdienst für Energie wenden, und zwar innerhalb der 3 Monate, die auf das Einreichen Ihres Entschädigungsantrags folgen.






